Uhrfeder Kontakt

Allgemeine Geschäftsbedingungen

Zuletzt aktualisiert: 12. Mai 2026  |  Gültig ab: 12. Mai 2026

Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen regeln die Inanspruchnahme der Dienstleistungen von Uhrfeder, Fronwagplatz 7, 8200 Schaffhausen. Mit der Beauftragung einer Leistung erklären Sie sich mit diesen Bedingungen einverstanden. Bei Fragen stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung.

1. Begriffsbestimmungen

2. Geltungsbereich und Vertragsschluss

Diese Bedingungen gelten für alle Reparatur-, Wartungs- und Überholungsarbeiten, die Uhrfeder für Auftraggeber erbringt. Der Vertrag kommt zustande, wenn der Auftraggeber die Uhr übergibt und einer schriftlichen oder mündlichen Offerte zustimmt. Personen unter 18 Jahren benötigen die Zustimmung eines gesetzlichen Vertreters. Der Dienstleister behält sich vor, einzelne Aufträge ohne Angabe von Gründen abzulehnen.

Die Leistungen werden ausschliesslich in den Räumlichkeiten an der Fronwagplatz 7, 8200 Schaffhausen erbracht.

3. Leistungsbeschreibung

Uhrfeder bietet folgende Standardleistungen an:

Der genaue Umfang jeder Leistung wird vor Beginn der Arbeit besprochen und schriftlich festgehalten. Abweichungen vom vereinbarten Umfang werden vor der Durchführung mit dem Auftraggeber abgestimmt.

4. Pflichten des Auftraggebers

Der Auftraggeber verpflichtet sich:

5. Geistiges Eigentum

Sämtliche Inhalte der Website von Uhrfeder – Texte, Bilder, Logos und Gestaltungselemente – sind Eigentum des Dienstleisters und urheberrechtlich geschützt. Eine Vervielfältigung oder Nutzung ohne ausdrückliche schriftliche Zustimmung ist nicht gestattet. Dies gilt nicht für den persönlichen, nicht-kommerziellen Gebrauch im Rahmen des gesetzlich Erlaubten.

6. Zahlungsbedingungen

Preise verstehen sich in Schweizer Franken (CHF) inkl. Mehrwertsteuer, sofern nichts anderes angegeben ist. Die Zahlung erfolgt bei Abholung der Uhr in bar oder per Bankkarte. Auf Wunsch wird eine Rechnung ausgestellt.

Weichen die tatsächlichen Kosten vom ursprünglichen Voranschlag ab, wird der Auftraggeber vorab informiert und muss der Weiterführung der Arbeit zustimmen.

Ausgebaute und ausgetauschte Teile werden auf Wunsch zurückgegeben. Bereits ausgebaute Teile können nicht wieder eingebaut werden, wenn dies technisch nicht sinnvoll ist.

7. Spezifische Servicebedingungen

Vor Beginn jeder Arbeit wird der Umfang mit dem Auftraggeber besprochen. Der Dienstleister informiert transparent über voraussichtliche Kosten und Bearbeitungszeit. Die Bearbeitungszeit richtet sich nach dem jeweiligen Auftragsvolumen; eine verbindliche Frist wird individuell vereinbart.

Werden bei der Begutachtung weitere Mängel festgestellt, wird der Auftraggeber darüber informiert, bevor Reparaturarbeiten über den vereinbarten Umfang hinaus durchgeführt werden.

Der Dienstleister übernimmt keine Verantwortung für Schäden, die auf Materialermüdung oder vorbestehende Mängel zurückzuführen sind, sofern diese dem Auftraggeber vorab mitgeteilt wurden.

8. Haftungsausschlüsse

Der Dienstleister erbringt seine Leistungen mit der gebotenen Sorgfalt und dem nötigen Fachwissen. Bestimmte Ergebnisse oder die Wiederherstellung des ursprünglichen Zustands einer Uhr können jedoch nicht in jedem Fall in Aussicht gestellt werden.

Die Website und die darin enthaltenen Informationen werden ohne Gewähr für Vollständigkeit oder Aktualität zur Verfügung gestellt.

9. Haftungsbeschränkung

Die Haftung des Dienstleisters für Schäden, die nicht auf grobe Fahrlässigkeit oder Vorsatz zurückzuführen sind, ist auf den Auftragswert der betreffenden Leistung beschränkt. Indirekte Schäden, Folgeschäden oder entgangener Gewinn werden nicht ersetzt.

Bei höherer Gewalt – Naturereignisse, Stromausfall, behördliche Verfügungen – ruhen die Pflichten des Dienstleisters für die Dauer des Ereignisses.

10. Nicht abgeholte Gegenstände

Wird eine fertiggestellte Uhr nicht innerhalb von 30 Tagen nach Benachrichtigung abgeholt, kann der Dienstleister eine Lagergebühr in Rechnung stellen. Nach einer Frist von 6 Monaten behält sich Uhrfeder das Recht vor, die Uhr auf einem geeigneten Weg zu verwerten, sofern der Auftraggeber trotz schriftlicher Mahnung keine Reaktion zeigt.

11. Streitbeilegung und anwendbares Recht

Diese Vereinbarung untersteht schweizerischem Recht. Bei Meinungsverschiedenheiten sind die Parteien bestrebt, eine einvernehmliche Lösung zu finden. Gerichtsstand ist Schaffhausen, soweit gesetzlich zulässig.

Für Verbraucher aus der Europäischen Union besteht die Möglichkeit, die Online-Schlichtungsplattform der Europäischen Kommission zu nutzen.

12. Allgemeine Bestimmungen

13. Änderungen dieser Bedingungen

Uhrfeder behält sich vor, diese AGB jederzeit anzupassen. Für laufende Aufträge gelten die Bedingungen zum Zeitpunkt der Auftragserteilung. Neue Aufträge unterliegen den jeweils aktuellen Bedingungen, die auf dieser Seite einsehbar sind.

14. Kontakt

Bei Fragen zu diesen Bedingungen wenden Sie sich bitte an:

Uhrfeder

Fronwagplatz 7, 8200 Schaffhausen

Telefon: +41 52 624 38 71

E-Mail: [email protected]